Die Labrador Hundesteuer – alles, was Sie wissen müssen!
Die Hundesteuer in Deutschland: Ein Überblick
Die Hundesteuer ist eine Abgabe, die Hundehalter an die Gemeinde zahlen müssen, in der sie ihren Wohnsitz haben. Diese Steuer müssen Sie einmal jährlich entrichten. Sie ist eine direkte Steuer, da der Hundehalter sowohl Steuerpflichtiger als auch Steuerträger ist. Primäres Ziel der örtlichen Hundesteuer ist die Umsetzung ordnungspolitischer Ziele, wie etwa die Begrenzung der Hundepopulation in Städten und Gemeinden.
Zuständigkeit und Festlegung der Hundesteuer
Die Festlegung der Hundesteuer obliegt den einzelnen Bundesländern in Deutschland. Die Rechtsgrundlage dafür bilden die Hundesteuergesetze oder Kommunalabgabengesetze der Länder, welche den Gemeinden die Befugnis zur Erhebung entsprechender Steuersätze einräumen.
Es besteht keine bundeseinheitliche Regelung bezüglich der Hundesteuer. Innerhalb der Länder haben die Gemeinden die Möglichkeit, in sogenannten Hundesteuersatzungen festzulegen, ob und in welcher Höhe sie die Steuer erheben. Sie sollten sich daher bei ihrer örtlichen Verwaltung über die bestehende Steuerpflicht informieren. Achtung: Nichtbefolgen dieser Pflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann ein Bußgeld nach sich ziehen!
Wie melde ich die Labrador Hundesteuer an (und wieder ab)?
Die Anmeldung zur Hundesteuer ist erforderlich, sobald ein Hund bei Ihnen einzieht oder nach einem Umzug in eine neue Gemeinde. Dies muss in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen erfolgen. Ihren Labrador Welpen müssen Sie spätestens mit Vollendungs des dritten Lebensmonats anmelden! Die Anmeldung können Sie über die örtliche Verwaltung, meist das Rathaus, abwickeln. Tipp: Viele Gemeinden bieten mittlerweile Online-Services für die Hundesteueranmeldung an.
Für die Anmeldung benötigt die Gemeinde Angaben zu Ihrer Person sowie zum Hund. Dazu gehören z. B. Geburts- oder Kaufdatum, Name, Rasse und Hundesteuermarken-Nummer. Bei einem Umzug müssen Sie den Hund entsprechend auch beim alten Wohnort abmelden.
Ebenfalls abmelden müssen Sie Ihren Labrador, wenn Sie ihn nicht mehr halten können und ihn an jemand anderen abgeben. Auch im Falle des Todes oder dauerhaften Entlaufens des Hundes müssen Sie ihn abmelden.
Wie weise ich nach, dass ich die Hundesteuer zahle?
Nach erfolgter Anmeldung und Zahlung der Hundesteuer erhält der Halter eine Hundesteuermarke, die als Nachweis für die gezahlte Steuer dient. Diese Marke muss der Hund in der Öffentlichkeit tragen und kann bei Kontrollen vom Ordnungsamt verlangt werden. Bei Abmeldung der Hundesteuer müssen Sie die Marke zurückgeben oder an die Verwaltung zurücksenden.
Wofür wird die Hundesteuer verwendet?
Die Hundesteuer ist eine Aufwandsteuer und steht keiner direkten Gegenleistung gegenüber. Die Einnahmen aus dieser Steuer werden von den Gemeinden für kommunale Aufgaben verwendet. Sie sind nicht zweckgebunden für hundespezifische Angelegenheiten wie die Beseitigung von Hundekot oder das Aufstellen von Tütenspendern in öffentlichen Parks, auch wenn man das häufig im Internet liest!
Kosten der Labrador Hundesteuer
Die Höhe der Hundesteuer variiert je nach Gemeinde und Bundesland erheblich. Es gibt weder einen Mindest- noch einen Höchstsatz für die Hundesteuer, daher können die Kosten stark schwanken. In der Regel ist die Hundesteuer in Städten höher als auf dem Land und steigt mit der Anzahl der gehaltenen Hunde. Für den ersten Hunde zahlen Sie beispielsweise in Niedersachsen durchschnittlich 132 Euro, für den zweiten Hund bereits 240 Euro! In Sachsen wiederum zahlen Sie durchschnittlich für den ersten Hund 108 Euro, für den zweiten 144 Euro.
Für bestimmte Hunderassen, die auf einer Rassenliste stehen, ist übrigens oft ein höherer Betrag fällig. Das liegt daran, dass man diese Rassen als potenziell gefährlich einstuft. Da der Labrador aber in keinem Bundesland auf einer solchen Liste steht, müssen Sie zum Glück keinen erhöhten Satz befürchten!
Ermäßigungen und Ausnahmen
Es gibt Ausnahmen und Ermäßigungen bei der Hundesteuer, etwa für Arbeitshunde wie Blindenführhunde oder Diensthunde. Auch Hunde aus dem Tierheim können manchmal eine Steuerbefreiung erhalten. Allerdings können diese Regelungen je nach Gemeinde variieren: In manchen gibt es gar keine Ermäßigungen. In wieder anderen nur für Hunde aus dem Tierheim und das auch nur für die ersten zwei Jahre usw. Auch hier gilt also: Machen Sie sich am besten direkt bei Ihrer Gemeinde über die genauen Kosten schlau!
Ist die Labrador Hundesteuer absetzbar?
Die Hundesteuer gilt im Allgemeinen als private Ausgabe. Daher können Sie sie leider nicht steuerlich absetzen. Eine Ausnahme bilden jedoch Kosten im Zusammenhang mit Arbeitshunden, die Sie unter bestimmten Umständen geltend machen können. Sollten Sie Ihren Labrador zum Beispiel als Therapiehund ausbilden wollen, sollten Sie sich hier bei Ihrer Gemeinde informieren!
Fazit
Die Hundesteuer ist eine örtliche Gemeindesteuer, die Sie als Hundehalter zahlen müssen. Die Höhe der Steuer und etwaige Ausnahmen variieren je nach Gemeinde und Bundesland. Sie dient der Finanzierung kommunaler Aufgaben und steht nicht spezifisch im Zusammenhang mit der Haltung von Hunden.